Kündigung des Arbeitsverhältnisses bekommen?
Das ist zu tun!
Die Wirksamkeit der Kündigung prüfen
Im Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen der
- personenbedingten Kündigung
- verhaltensbedingten Kündigung
- betriebsbedingten Kündigung.
Ferner kann eine
- fristlose Kündigung oder eine
- fristgemäße bzw. ordentliche Kündigung
ausgesprochen werden. Jede dieser Kündigungen hat spezielle Voraussetzungen, die der Arbeitgeber beachten muss. Selbst wenn die Kündigungsgründe vorliegen, kann eine eigentlich gerechtfertigte Kündigung unwirksam sein, wenn bestimmte Formalien nicht eingehalten wurden. Viele Kündigungen sind daher angreifbar. Insbesondere gilt dies in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes unterliegt. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter (bei bereits vor dem 01.01.2004 bestehenden Arbeitsverhältnissen mehr als 5 Mitarbeiter) beschäftigt. Es lohnt sich daher fast immer, die Wirksamkeit einer Kündigung durch einen Anwalt prüfen zu lassen.
Beamtenrecht
Das Versorgungsrecht ist insbesondere für Beamtinnen und Beamte im dritten Lebensabschnitt von herausragender Bedeutung, weil es um nicht weniger als die Sicherung der Lebensgrundlagen geht. Fast niemand von ihnen ist aber in der Lage, sich in dieser Spezialmaterie selbst zurecht zu finden: Zu komplex und zu (scheinbar) verworren sind die gesetzlichen Vorschriften.
Gleichviel, ob es (um nur wenige Beispiele zu nennen)
- um die Berücksichtigung von das Ruhegehalt erhöhenden Vordienstzeiten innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes
- um die Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgung oder
- um Fürsorgeleistungen nach einem Dienstunfall
geht: Das Vertrauen in die Richtigkeit der Festsetzung durch den Dienstherrn ist keineswegs immer gerechtfertigt - die anwaltliche Beratung ist fast unentbehrlich und macht sich in vielen Fällen bezahlt.

Unsere Tipps...
3 gute Gründe für 0800

Ihr Ansprechpartner...
...für die Anwaltsrecherche
0800 - 345 7000 87